Aufgesetzt von der Vereniging van Groothandelaren in < Branche >, hinterlegt bei
der 'Kamer van Koophandel' [= Industrie- und Handelskammer] NL-< Plaats > unter der Nummer
< nummer >.
I Allgemein
- Diese Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen sind anwendbar auf alle von einem Gro�h�ndler mit Blumenzuchtprodukte (im Nachstehenden "Verk�ufer" genannt) erteilten Angebote sowie zwischen dem Verk�ufer und einem Kunden (im Nachstehenden "K�ufer" genannt) geschlossenen Vertr�ge, sowie auf deren Ausf�hrung.
- Abweichende Bestimmungen sind ausdr�cklich schriftlich zu vereinbaren und gelten erg�nzend zu diesen Gesch�ftsbedingungen. Soweit abweichende Bestimmungen die Regelungen dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen widersprechen, gelten die individuell vereinbarte abweichende Bestimmungen vorrangig.
II Angebote / Vertrag
- Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine G�ltigkeitsdauer. Wenn ein Angebot ein unverbindliches Angebot enth�lt und dieses vom K�ufer angenommen wird, so hat der Verk�ufer das Recht, das Angebot binnen zweier Werktage nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
- Ein Vertrag kommt zustande im Moment der ausdr�cklichen Annahme des Auftrags durch den Verk�ufer auf eine branchen�bliche Art und Weise.
- Angebote gelten f�r einen Verkaufsfall und haben f�r etwaige Nachbestellungen keine Geltung.
III Preise
- Die Preise werden im Allgemeinen bei Annahme des Auftrags festgestellt.
- Die Preise verstehen sich ab Betrieb des Verk�ufers.
- Umsatzsteuer ('BTW', [MwSt.]), Einfuhrz�lle, sonstige Steuern und Abgaben, Kosten der Qualit�tskontrolle, Kosten des Ladens und Entladens, Verpackung, Transport, Versicherung und sonstige Kosten sind nicht im Preis enthalten.
- Die Preise lauten in Euro, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere W�hrung erw�hnt worden.
IV Lieferung und Lieferzeit
- Angegebene Lieferzeiten gelten nicht als fixe Liefertermine und stellen keine Ausschlussfrist dar. Der K�ufer kann aus einer etwaigen �berschreitung der Lieferzeit keinerlei Rechte herleiten, insbesondere kein R�cktrittsrecht und/oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, Parteien haben schriftlich Anderes vereinbart.
- Wenn der Verk�ufer (teilweise) seine Lieferungsverpflichtung nicht wird einhalten k�nnen, wird er dem K�ufer so bald wie m�glich Mitteilung machen. Wenn er die bestellte Menge nicht liefern kann ist er berechtigt, eine geringere Menge zu liefern oder die Lieferung auszusetzen und/oder �nach Abstimmung mit dem K�ufer- andere, gleichwertige oder gleichartige Produkte zu liefern.
- Wenn nicht schriftlich ein anderer Erf�llungsort f�r die Lieferung des Vertragsgegenstandes vereinbart wurde, gilt der Lagerplatz/ Verarbeitungsraum des Verk�ufers -oder ein anderer vom Verk�ufer benannter Ort- als Ort der Lieferung.
- Frachtfreie Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies von dem Verk�ufer auf der Rechnung oder sonst schriftlich erw�hnt worden ist.
- Der Verk�ufer beh�lt sich vor, Auftr�ge nicht auszuf�hren, wenn der K�ufer vorige Lieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat.
- Wenn der K�ufer die bestellten Produkte nicht zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort abgenommen hat, liegt das Risiko eines eventuell durch Aufbewahrung auftretenden Qualit�tsverlustes beim K�ufer. Die bestellten Produkte stehen zu seiner Verf�gung und werden auf seine Rechnung und Gefahr gelagert.
- Wenn der K�ufer nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist, die nach den Umst�nden der Produkte als angemessen betrachtet werden kann, die Produkte nicht abgenommen hat und aufgrund dessen ein (weiterer) Qualit�tsverlust und/oder Verderben der Produkte droht, die nach der Meinung des Verk�ufers eingreifen erfordert um Sch�den so viel wie m�glich zu verhindern, hat der Verk�ufer das Recht die Produkte freih�ndig zu verkaufen.
- Wenn der K�ufer die Produkte nicht abnimmt, ist er dennoch verpflichtet den vollst�ndigen Kaufpreis zu bezahlen.
- Der Verk�ufer haftet nicht f�r Sch�den beim K�ufer infolge einer Nichtlieferung.
V H�here Gewalt
- Der Verk�ufer kann im Falle h�herer Gewalt ganz oder teilweise vom Vertrag zur�cktreten oder die Lieferung zeitweilig aussetzen. Als h�here Gewalt gelten jedenfalls, aber nicht ausschlie�lich, Umst�nde wie etwa innere Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Terrorismus, Witterungsbedingungen, Verkehrsbedingungen wie z.B. Stra�ensperrungen, Stra�enarbeiten oder Staus, Br�nde, beh�rdliche Ma�nahmen oder �hnliche Ereignisse.
VI Reklamationen
- Verpackung erfolgt auf eine im < Soort >gro�handel �bliche Art und Weise und wird vom Verk�ufer entsprechend Handelsbrauch ausgef�hrt, es sei denn, Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Einwegverpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
- Mehrwegverpackung und andere dauerhafte Materialien (Kartons, Containers, Stapelwagen etc.) die Eigentum des Verk�ufers bleiben, werden ebenfalls zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und m�ssen retourniert werden. Die Kosten des R�cktransports werden dem K�ufer separat in Rechnung gestellt. Wird das Verpackungsmaterial in ordnungsgem��em Zustand innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zur�ckgesandt, werden dem K�ufer die daf�r berechneten Verpackungskosten gutgeschrieben, gegebenenfalls um eine vereinbarte Nutungsgeb�hr gemindert.
- Hinsichtlich dauerhafter Verpackungsmaterialien (Stapelwagen, Container etc.), die dem K�ufer nicht nur einmalig, sondern als Leihgabe �berlassen worden sind, beh�lt der Verk�ufer sich vor diese nachtr�glich in Rechnung zu stellen falls der K�ufer die Verpackungsmaterialien nicht innerhalb der vereinbarten Frist zur�ckgibt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
- Wenn Pfand in Rechnung gestellt wird, wird dies verrechnet, nachdem die betreffenden Materialien in korrektem Zustand retourniert worden sind. Die Kosten des R�cktransports werden dem K�ufer in Rechnung gestellt.
VII Reclamaties
- M�ngel, die bei Anlieferung erkennbar sind, sind sofort per Fax, E-Mail oder Telefon dem Verk�ufer mitzuteilen. Sie sind au�erdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machen. Sonstige sichtbare M�ngel, die bei einer pflichtgem��en Untersuchung der Produkte durch den K�ufer erkennbar sind, sind innerhalb von 24 h nach Anlieferung in der oben beschriebenen Art und Weise dem Verk�ufer mitzuteilen. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den K�ufer schriftlich best�tigt worden sein.
- Beanstandungen bez�glich nicht sichtbarer M�ngel an gelieferten Produkten sind dem Verk�ufer unverz�glich nach deren Feststellung mitzuteilen und, wenn die Mitteilung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich zu best�tigen.
- Die M�ngelr�gen m�ssen mindestens enthalten:
- eine ausf�hrliche und genaue Beschreibung des Mangels;
- den Nachweis, dass die ger�gten Produkte aus der Lieferung des Verk�ufers stammen.
- Der Verk�ufer muss in den Stand gesetzt werden, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zur�ckzuholen. Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verf�gung zu halten.
- Wird nur ein Teil der Lieferung als mangelhaft ger�gt, hat dies keine Auswirkungen auf die restliche Lieferung.
- Nach Ablauf der vorbesagten Fristen gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom K�ufer gebilligt. Danach werden Reklamationen nicht mehr vom Verk�ufer akzeptiert.
VIII Haftungsbegrenzung
- Der Verk�ufer haftet nicht f�r etwaige dem K�ufer entstehende Sch�den, es sei denn, der K�ufer weist nach, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrl�ssigkeit seitens des Verk�ufers verursacht worden ist.
- Aus der Nichterf�llung etwaiger phytosanit�ren und/oder anderen Anforderungen die hinsichtlich der betreffenden Produkte im Einfuhrland gelten, kann der K�ufer keinerlei Rechte (etwa auf Schadenersatz oder R�cktritt vom Vertrag) herleiten, es sei denn er hat den Verk�ufer vor oder w�hrend Vertragsschluss ausdr�cklich schriftlich auf diese Anforderungen hingewiesen.
- Der Verk�ufer haftet in keinem Fall f�r Betriebssch�den, Verzugssch�den, Gewinneinbu�e oder andere Folgesch�den. Wenn der Verk�ufer dennoch Sch�den ersetzen muss, ist die Haftung des Verk�ufers ausdr�cklich auf den Rechnungswert exkl. BTW [MwSt.] der bem�ngelten Produkte begrenzt.
IX Bezahlung
- Bezahlung kann erfolgen, nach Wahl des Verk�ufers:
- netto-bar bei Ablieferung, oder
- mittels Einzahlung oder �berweisung auf ein vom Verk�ufer angewiesenes Bank- oder Postbankkonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
- mittels Einzugserm�chtigung Etwaige Bankspesen werden in Rechnung gestellt
- Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gleich welcher Art gegen den Kaufpreis wird ausgeschlossen. Ebenso ist ein Zur�ckbehaltungsrecht wegen vom K�ufer vorgetragener M�ngel ausgeschlossen.
- Wird der zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten, begr�ndet dies den Verzug des K�ufers, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. IN diesem Fall hat der Verk�ufer das Recht durch eine einzige Mitteilung den Vertrag aufzul�sen. Der Verk�ufer haftet nicht f�r etwaige in Verbindung mit diesem R�cktritt dem K�ufer entstehende Sch�den
- Der Verk�ufer ist berechtigt, bei Verzug des K�ufers < Rente >% Zinsen pro Monat ab dem F�lligkeitstag der Rechnung bis zum Datum der vollst�ndigen Begleichung in Rechnung zu stellen.
- Der Verk�ufer ist des weiteren berechtigt, bei Verzug des K�ufers, einen dadurch eingehandelten W�hrungskursverlust in Rechnung zu stellen.
- Der K�ufer tr�gt etwaige gerichtliche und / oder au�ergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung mit einem Mindestbetrag von < Percentage >% der offenstehenden Forderung.
X Eigendomsvoorbehoud
- Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verk�ufers bis alle Forderungen des Verk�ufers gegen den K�ufer vollst�ndig beglichen worden sind.
- Solange die Produkte nicht bezahlt worden sind, darf der K�ufer sie nicht verpf�nden oder auf andere Weise zur Sicherheit �berlassen. Falls Dritte in diesen Produkten einen Arrest betreiben oder diese auf andere Weise zwangsweise verkaufen lassen m�chten, hat der K�ufer den Verk�ufer diesbez�glich unmittelbar zu informieren.
- Bei der Aus�bung der Rechte des Verk�ufers aus dem Eigentumsvorbehalt wird der K�ufer immer auf erstes Verlangen und auf eigene Kosten in jeder Hinsicht mitwirken. Der K�ufer haftet f�r alle Kosten, die der Verk�ufer im Zusammenhang mit seinem Eigentumsvorbehalt und den damit zusammenh�ngenden Aktionen aufwenden muss, wie auch f�r alle direkten und indirekten Sch�den, die dem Verk�ufer entstehen.
- In Bezug auf Produkte, die f�r die Ausfuhr bestimmt sind, gelten ab dem Zeitpunkt des Eintreffens der Produkte im Bestimmungsland die dort f�r den Kauf mit Eigentumsvorbehalt geltenden Bestimmungen. Dann gilt, sofern im entsprechenden Recht m�glich ist, neben den Ausf�hrungen in den Punkten 1 bis 3:
- Im Falle der Nichterf�llung vertraglicher Verpflichtungen durch den K�ufer, hat der Verk�ufer das Recht, die gelieferten Produkte, sowie die mitgelieferten Verpackungs- und Transportmaterialien, sofort an sich zu nehmen und �ber diese nach eigenem Gutd�nken zu verf�gen. Wenn die Rechtsvorschriften solches vorschreiben, impliziert dies die Aufl�sung des betreffenden Vertrages.
- Der K�ufer hat das Recht, die Produkte in der normalen Aus�bung seines Betriebs zu verkaufen. Er �bertr�gt schon jetzt alle Forderungen, die er durch den Verkauf gegen einen Dritten erh�lt. Der Verk�ufer akzeptiert diese �bertragung und beh�lt sich vor, die Forderungen selbst zu kassieren, sobald der K�ufer nicht korrekt seine Zahlungsverpflichtung erf�llt und, soweit dies n�tig sein sollte, in Verzug ist.
- Der K�ufer hat das Recht, die Produkte in der normalen Aus�bung seines Betriebs zu verarbeiten, entweder zusammen oder nicht zusammen mit Produkten, die nicht von dem Verk�ufer stammen. Im Verh�ltnis, in dem die Produkte des Verk�ufers einen Teil der zustande gekommenen Sache ausmachen, erwirbt der Verk�ufer das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache, die der K�ufer schon jetzt f�r alsdann an den Verk�ufer �bertr�gt und die der Verk�ufer annimmt.
- Wenn die Rechtsvorschriften vorschreiben, dass der Verk�ufer einen Teil der ausbedungenen Sicherheiten auf Wunsch preisgeben soll in F�llen, in denen diese den Wert der noch ausstehenden Forderungen um einen bestimmten Prozentsatz �bersteigen, wird der Verk�ufer dem auf ausdr�ckliche Aufforderung des K�ufers Folge leisten, sofern sich dies aus der Buchhaltung des Verk�ufers ergibt.
XI Anwendbares recht / Streitf�lle
- Alle Vertr�ge und Angebote, auf welche diese allgemeinen Gesch�ftsbedingungen sich ganz oder teilweise beziehen, unterliegen dem niederl�ndischen Recht und bez�glich dieser sind die Bestimmungen des Wiener 'CISG'-�bereinkommens �ber Vertr�ge �ber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ausdr�cklich ausgeschlossen.
- Gerichtsstand in Sachen Streitf�lle bez�glich Vertr�ge oder hervorgehend aus Vertr�gen, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, ist ausschlie�lich das f�r den Sitz des Verk�ufers zust�ndige niederl�ndische Gericht. Der Verk�ufer ist au�erdem berechtigt, das f�r den Sitz des K�ufers zust�ndige Gericht anzurufen.
- In Abweichung der Bestimmungen zu Ziffer XI 2. k�nnen der Verk�ufer und der K�ufer vereinbaren, einen Streitfall einem Schiedsgericht zu unterbreiten, das handelt gem�� den Bestimmungen des Nederlands Arbitrage-instituut und dessen Schiedsspruch von beiden Parteien als verbindlich akzeptiert wird.
XII Schlussbestimmung
- Sollten Teile dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen oder der Vertr�ge, die unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossen werden, unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit sp�ter verlieren, so soll hierdurch die G�ltigkeit des Vertrages im �brigen nicht ber�hrt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich m�glich, dem am n�chsten kommt, was die Vertragsschlie�enden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben w�rden, sofern sie diesen Punkt bedacht h�tten.
Dokument ist eine �bersetzung. Im Streitfall ist der Text der niederl�ndischen Version der AGB verbindlich.